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   OLG Hamm, 25.10.2019 - I-25 W 249/19   

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https://dejure.org/2019,48523
OLG Hamm, 25.10.2019 - I-25 W 249/19 (https://dejure.org/2019,48523)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2019 - I-25 W 249/19 (https://dejure.org/2019,48523)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2019 - I-25 W 249/19 (https://dejure.org/2019,48523)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen den Entzug einer Sachverständigenvergütung; Höchstpersönliche Erbringung einer Begutachtung; Einschaltung eines qualifizierten Mitarbeiters

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gutachtenauftrag weitergegeben: Sachverständiger erhält keine Vergütung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gutachtenauftrag weitergegeben: Sachverständiger erhält keine Vergütung! (IBR 2020, 208)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 2 O 256/16
  • OLG Hamm, 25.10.2019 - I-25 W 249/19
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 06.08.2004 - 6 W 135/04

    Entschädigung des gerichtlich bestellten Sachverständigen: Ausschluss bei

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2019 - 25 W 249/19
    Es ist aber gerade der vom Gericht beauftragte Sachverständige selbst, der die Begutachtung höchstpersönlich erbringen und auf Grund eigener Urteilsbildung die Verantwortung für diese übernehmen muss ( KG DS 2005, 152 (153); Bleutke NJW 1985, 1185 ).
  • OLG Dresden, 10.11.2020 - 4 U 255/20
    Nach § 407 a Abs. 2 Satz 2 ZPO ist die Zuziehung von Gehilfen für unterstützende Dienste nach Weisung und unter Aufsicht des Sachverständigen erlaubt, solange die wissenschaftliche Auswertung der Arbeitsergebnisse durch den Sachverständigen selbst sichergestellt ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2014 - 26 W 16/13 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.2019 - 25 W 249/19, jeweils nach juris; Zöller-Greger, ZPO, 33. Aufl., § 407a Rz. 2a m.w.N.).
  • OLG Dresden, 17.04.2023 - 4 W 716/22

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Mitunterzeichnung des

    Nach § 407 a Abs. 2 Satz 2 ZPO ist die Zuziehung von Gehilfen für unterstützende Dienste nach Weisung und unter Aufsicht des Sachverständigen erlaubt, solange die wissenschaftliche Auswertung der Arbeitsergebnisse durch den Sachverständigen selbst sichergestellt ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2014 - 26 W 16/13 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.2019 - 25 W 249/19, jeweils nach juris; Zöller-Greger, ZPO, 34. Aufl., § 407a Rz. 2a m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2021 - 18 W 102/21

    Verlust des Entschädigungsanspruchs bei Verstoß gegen Gebot der

    Ihm ist es zwar nach § 407 a Abs. 3 Satz 2 ZPO gestattet, Gehilfen für unterstützende Dienste hinzuziehen, gleichwohl muss die wissenschaftliche Auswertung der Arbeitsergebnisse durch den Sachverständigen selbst sichergestellt sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2014 - 26 W 16/14, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.2019 - 25 W 249/19, juris; Zöller/Greger, ZPO, § 407a Rn. 2a).
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